Allgemein Geschäftsbedingung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Foto- und Videodienstleistungen, die von der Firma Cécile Conquer Photography erbracht werden.
Mit der Unterzeichnung des Angebots werden diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.
Auftrag
Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos steht im freien künstlerischen Ermessen und Gestaltungsspielraum der Fotografin. Diesbezügliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Es gibt eine Mindestanzahl von 40 Fotos die Stunde an Bildern, die dem Brautpaar zur Verfügung gestellt werden.
Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
Nutzungs- und Urheberrecht
Die Lieferung der Fotografien auf digitalem Medium bedeutet nicht die Übertragung der Urheberrechte an den gelieferten Bildern
Die gelieferten Fotografien sind nur für die Verbreitung innerhalb des Familienkreises im weitesten Sinne (Familie und Gäste) bestimmt. Eine Veröffentlichung auf Papier (Magazin, Presse, ...) oder virtuellen Medien (Website für kommerzielle Zwecke, Abtretung von Rechten an Dritte, ...) ist ohne vorherige Absprache mit der Fotografin nicht gestattet. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als Fälschung im Sinne des Urheberrechts.
Die Fotografin behält sich das ausschließliche Recht vor, Bilder an Hochzeitsdienstleister (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Floristen, Planer, Veranstaltungsorte, Designer, Visagisten, Videografen usw.) weiterzugeben und diese für eigene Werbezwecke (Website, soziale Medien, Marketingmaterialien) zu nutzen. Eine kommerzielle Lizenzierung oder der Weiterverkauf der Bilder ist ausgeschlossen.
Das Brautpaar darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin keine Bilder direkt an Dienstleister weitergeben. Dienstleister müssen Bildmaterial ausschließlich bei der Fotografin anfordern; unautorisierte Downloads oder Screenshots sind untersagt.
Vor einer Weitergabe an Dienstleister stimmt die Fotografin die Bildauswahl mit dem Kunden ab, um die Privatsphäre und die persönlichen Präferenzen des Brautpaars zu wahren. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich durch die Fotografin, unter Berücksichtigung ihres Brandings und der geltenden Lizenzbedingungen.
Dienstleister, die Bilder erhalten, werden von der Fotografin über die Nutzungsrichtlinien informiert, einschließlich der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Urheberbenennung (@cecileconquer) sowie der Einschränkungen hinsichtlich kommerzieller Nutzung und wahrheitsgemäßer Darstellung der Hochzeit.
Die Fotografin hat das Recht auf eine unbegrenzte geografische und zeitliche Nutzung der aufzunehmenden Fotografien.
Mit der Unterzeichnung eines Vertrags erklärt sich das Brautpaar damit einverstanden, dass ausgewählte Fotografien und Videoclips in den Kommunikations- und Präsentationsmedien der Fotografin (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Website, Broschüren, soziale Netzwerke, Visitenkarten, Portfolios, Veröffentlichungen – etwa in einem oder mehreren Büchern über das Werk der Fotografin –, Online-Werbung, Ausstellungen und Wettbewerbe) verwendet werden dürfen.
Die Verwendung der Fotografien und Videoclips erfolgt ausschließlich in einem Kontext, der den abgebildeten Personen nicht schadet und deren Persönlichkeitsrechte wahrt.
Die Auswahl der Fotos liegt im freien Ermessen der Fotografin. Die Fotografin kann eine beliebige Anzahl von Fotos verwenden. Sie ist nicht verpflichtet, sie zu verwenden.
Die Fotografin ist darüber hinaus berechtigt, die Fotografien zu digitalisieren und zu bearbeiten, sei es durch Retusche, digitale Bearbeitung mithilfe geeigneter Software oder die Verwendung im Rahmen von Montagen jeglicher Art. Sie darf zu diesem Zweck auch Dritte beauftragen.
Vergütung und Zahlung
Bei Vertragsunterzeichnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung eine Anzahlung zu leisten. Der Gesamtbetrag der Leistung ist 7 Tage vor dem Leistungsdatum zu begleichen.
Bei Änderungen am Auftrag und zeitlicher Überschreitung der vereinbarten Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Die Zahlung für genehmigte Überstunden ist innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ausstellung der Schlussrechnung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Lieferung der endgültigen Fotos oder Produkte bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung, einschließlich etwaiger Überstundengebühren, zurückzuhalten.
Mitwirkungspflicht
Das Brautpaar verpflichtet sich, seine Gäste über die Anwesenheit einer Fotografin zu informieren, um optimale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Es muss außerdem sicherstellen, dass an allen betroffenen Orten (Rathaus, Kirche, Festsaal usw.) fotografiert werden darf. Die Fotografin kann nicht für ein Verbot oder eine Einschränkung der Aufnahmen durch Dritte oder einen Ort haftbar gemacht werden.
Bei schlechtem Wetter muss von den Auftraggebern ein Ausweichort für die Paarfotos vorgesehen werden. Andernfalls ist die Fotografin nicht verpflichtet, die Paarfotos am selben Tag zu machen. Jede auf einen späteren Zeitpunkt verschobene Sitzung wird separat in Rechnung gestellt.
Bei gefährlichem, respektlosem oder unangemessenem Verhalten eines Gastes oder eines Dritten, das die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung beeinträchtigt, behält sich die Fotografin das Recht vor, die Leistung vorübergehend oder endgültig auszusetzen, ohne dass dies zu einer Rückerstattung oder Entschädigung führt.
Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Fotografin aufgrund der Natur von Live-Veranstaltungen und unvorhersehbaren Umständen keine Garantie für die Lieferung eines bestimmten Bildes oder Moments übernehmen kann, obwohl die Fotografin alle angemessenen Anstrengungen unternehmen wird, um alle vereinbarten Momente und Details einzufangen, wie sie in den Erwartungen des Kunden beschrieben oder vor der Veranstaltung besprochen wurden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Fotografin ihre Arbeit ungehindert ausführen kann. Insbesondere ist die Fotografin die alleinige professionelle Fotografin des Tages. Amateurfotografen oder -videografen dürfen die Arbeit der Fotografin nicht behindern, ihre Sicht versperren oder Anweisungen widersprechen.
Wenn Content- Creators, Influencer, Social-Media-Videografen oder andere Dienstleister, die für die Livekommunikation zuständig sind, am Tag der Hochzeit anwesend sind, muss ihre Anwesenheit unbedingt im Voraus gemeldet werden. Die Fotografin kann nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Personen oder ihre Ausrüstung auf den Bildern der Reportage zu sehen sind. Es werden keine Retuschen, Löschungen oder spezifischen Anpassungen vorgenommen, um sie zu verbergen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Vereinbarung vor und es fallen zusätzliche Kosten an, wenn dies eine spezifische Nachbearbeitung erfordert.
Mahlzeiten, Unterkunft und Transport
Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Das Brautpaar stellt dem Fotografen Essen und Getränke während der Hochzeitsreportage in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und gewährt angemessene Pausen.
Der Kunde verpflichtet sich, der Fotografin ein ordentliches, warmes Gericht zu besorgen, das im Sitzen serviert wird. Im Falle eines Versäumnisses oder einer Nichteinhaltung behält sich die Fotografin das Recht vor, auf Kosten des Kunden Speisen zu bestellen und liefern zu lassen oder die Hochzeitsstätte für die Dauer einer angemessenen Mahlzeit zu verlassen.
In einem Umkreis von mehr als 150 km um Braunschweig gilt die Unterkunftspauschale für die Anzahl der Nächte, die zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags erforderlich sind.
Im Falle einer Reise, die eine Flug- oder Bahnreise erfordert, werden die Kosten für die Tickets an der Kunde weitergegeben. Der Auftragnehmer sorgt auf eigene Kosten für den Transport der Fotografin zum Bahnhof oder Flughafen, sowohl bei der Anreise als auch bei der Abreise.
Für eine Fahrt mit dem Auto über 100km von der Wohnung der Fotografin aus, werden 0,50€/km berechnet.
Fotoalbums und Druckprodukte
Alle Druckprodukte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Albums, Wandbilder, Folios und Passepartouts) werden individuell angefertigt und handgefertigt. Die voraussichtliche Produktions- und Lieferzeit beträgt 4–5 Wochen ab dem Datum der endgültigen Designfreigabe durch den Kunden.
Aufgrund der individuellen Anfertigung dieser Produkte sind alle Bestellungen vom Rückgaberecht und Austausch ausgeschlossen.
Im Falle eines Produktionsfehlers oder eines Designfehlers, der der Fotografin zuzuschreiben ist, übernimmt die Fotografin die volle Verantwortung und trägt die Kosten für den Neudruck. Sollte der Kunde nach der Freigabe des Designs Änderungen, Umgestaltungen oder Neudrucke wünschen oder sollten sie ihre Meinung ändern oder ihre persönlichen Vorlieben ändern, werden solche Wünsche als neue Bestellung behandelt und entsprechend in Rechnung gestellt.
Die Fotografin ist für die sichere Lieferung der bestellten Produkte an den Kunden verantwortlich. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts während des Versands sorgt die Fotografin für einen Ersatz oder einen Neudruck ohne zusätzliche Kosten für die Kundin und wird sich direkt an den Versanddienstleister wenden.
Die Versandkosten werden separat vom Produktpreis berechnet und zusätzlich zur Bestellung in Rechnung gestellt.
Aufhebung und Stornierung
Die bei Vertragsunterzeichnung geleistete Zahlung der Anzahlung ist ein Zeichen für eine feste und endgültige Verpflichtung. Eine Stornierung ist nicht möglich, außer im Falle höherer Gewalt.
Wenn die Fotografin außer in Fällen höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen, informiert sie die Kunden darüber, die dann die Möglichkeit haben, zwischen einer sofortigen Rückerstattung der bei der Buchung gezahlten Anzahlung oder der Ersetzung durch einen von der Fotografin selektierten und empfohlenen Partnerfotografen zu wählen. Sollte es nicht möglich sein, eine Alternative zu finden, kann von den Kunden keine Entschädigung gefordert werden.
Eine Änderung des Termins für die Dienstleistung kann nur in Abstimmung mit der Fotografin erfolgen und kann zu Anpassungen des Dienstleistungsbetrags führen. Bei Nichtverfügbarkeit der Fotografin kann der Kunde keine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung verlangen.
Als "höhere Gewalt" gelten nur externe, vom Willen der Fotografin und des Kunden unabhängige, unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignisse, die die Erfüllung der Verpflichtungen völlig unmöglich machen, und zwar auf Dauer.
Erfolgt eine Kündigung den Auftrag zur fotografischen Begleitung der Hochzeit oder verbundener Leistungen (z. B. Engagement-Shooting, Planung, Locationbesichtigung) durch der Kunde aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, und kann kein Ersatztermin vereinbart werden, gilt Folgendes:
Bei einer Stornierung mehr als 90 Tage vor dem Hochzeitstermin wird lediglich die Anzahlung einbehalten; eine weitere Zahlungspflicht besteht nicht.
Bei einer Stornierung zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Hochzeitstermin sind 50 % der resten Gesamtsumme zu zahlen.
Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin ist die volle Vergütung fällig.
Bereits erbrachte Teilleistungen – wie Planungsgespräche, Engagement-Shootings oder Locationbesichtigungen – werden bei einer Stornierung zusätzlich zur Anzahlung in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits durch die Anzahlung abgedeckt sind.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat diese zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.
Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.